hausbesuche

Wenn Sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung oder einem anderen Grund nicht in die Praxis kommen können,

sind auch Hausbesuche (Eisenstadt und Bezirk Eisenstadt) möglich!

kosten

Die psychologischen Leistungen werden über ein Stundenhonorar abgerechnet. Diesbezüglich informieren wir Sie gerne bei Kontaktaufnahme!

 

Für die klinisch-psychologische und neuropsychologische Diagnostik ist eine teilweise Kostenrefundierung durch die Krankenkassen möglich.

Dazu ist im Vorhinein ein Überweisungsschein von einem Facharzt (Facharzt für Neurologie, Psychiatrie oder für Innere Medizin) oder eines Allgemeinmediziners (mit chefärztlicher Bewilligung) erforderlich.

 

Für klinisch-psychologische Behandlung ist seit 1.1.2024 eine teilweise Kostenrefundierug durch die Sozialversicherung möglich.

Voraussetzung ist, dass spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung eine ärztliche Untersuchung erfolgt und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung vorliegen muss. Das dafür erforderliche Formular wird von uns ausgehändigt.

 

Einen Teil der Kosten können auch über privaten Zusatzversicherungen geltend gemacht werden.